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Garantiebestimmungen

Ikar-Marin LLC (der „Hersteller“), der Aluminiumboote unter dem Markennamen Powerboat™ herstellt, gewährt dem Endverbraucher eine freiwillige eingeschränkte Garantie gemäß den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen.

Powerboat Garantievorteile

  • 5 Jahre für Rumpfteile und Schweißnähte aus Aluminium
  • 3 Jahre für Beschläge und Ausstattungselemente aus rostfreiem Stahl
  • mindestens zwei Jahre für die Lackierung
  • Verlängerung der Garantiezeit für den zweiten und jeden weiteren Eigner

1. Anwendung der Garantie­bestimmungen und -bedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten für Boote, die nach dem 1. Januar 2022 von einem autorisierten Powerboat™-Händler durch den Endverbraucher („Eigentümer“) gekauft wurden.


Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung der Garantieverpflichtungen:

  • der Eigentümer das Problem innerhalb der geltenden Garantiezeit meldet;
  • dieser Fall fällt nicht unter die in dieser Garantie vorgesehenen Ausschlüsse.


Die Garantie erstreckt sich auf das Boot, seine Standardausrüstung und das vom Hersteller hergestellte oder zum Einbau autorisierte Zubehör. Es liegt im alleinigen Ermessen des Herstellers, ob er das beschädigte Teil des Powerboat-Boots repariert oder
ersetzt.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Ausrüstungen und Zubehörteile, die der Kunde anderweitig erworben hat und die nicht zur Originalausstattung des Bootes gehören.

Die Garantie deckt keine Defekte am Boot ab, die durch eine von einem Dritten entgegen den Anweisungen und Praktiken des Herstellers durchgeführte Installation oder eine andere unsachgemäße Installation verursacht wurden.

Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Powerboat Boot zu irgendeinem Zeitpunkt, auch durch den Vorbesitzer, für folgende Zwecke verwendet wurde:

  • für industrielle oder gewerbliche Zwecke;
  • durch öffentliche Behörden;
  • bei sportlichen Wettkämpfen und Rennen.

Je nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Ländern, in denen das Boot verkauft wird, können die Bedingungen dieser Garantie variieren.

2. Definition eines Mangels

Ein Mangel oder eine Störung ist eine Abweichung von den vom Hersteller angegebenen Standardwerten, die den normalen Betrieb des Bootes beeinträchtigt. Das Vorliegen eines Mangels oder einer Störung wird durch einen Sachverständigen festgestellt. Normale Abnutzung, Korrosion und Alterung, die durch raue Betriebsbedingungen verursacht werden, gelten nicht als Defekte am Bootskörper und an den Ausstattungselementen des Bootes. Zum Beispiel: Stürme, niedrige Temperaturen, Salzwasser, Streusalz, stark ätzende, alkalische oder saure Chemikalien, mechanische Oberflächenfehler durch Reibung mit Sand und Steinen.

3. Haftung des Herstellers

Der Hersteller ist der Garant für die Erfüllung dieser Garantiebedingungen. Der Hersteller garantiert, dass das Boot während der gesamten Garantiezeit gebrauchsfähig und frei von Verarbeitungs-, Material- oder Konstruktionsfehlern ist, wenn das Boot erstmals  an den Käufer verkauft wird.

Wenn eines der oben genannten Merkmale nicht zutrifft, liegt ein Mangel im Sinne von Abschnitt 2 dieser Garantiebedingungen vor. Der Hersteller verpflichtet sich, Mängel, die während der Garantiezeit am Boot aufgetreten sind, auf eigene Kosten zu beheben.

Der Hersteller ist nicht verantwortlich für:

  • Mängel, die durch unsachgemäßen Betrieb des Bootes verursacht wurden;
  • Mängel, die durch unsachgemäße Installation oder Wartung durch Dritte verursacht wurden;
  • durch normale Abnutzung und Verschleiß.

Der Hersteller hat das ausschließliche Recht, Änderungen am Design und an der Ausstattung des Bootes vorzunehmen, um dessen Leistung zu verbessern. Die Haftung des Herstellers ist immer auf den Kaufpreis des Bootes und seiner Bestandteile beschränkt, es sei denn, die geltenden und verbindlichen Bestimmungen der Gesetzgebung des Landes des Eigentümers sehen etwas anderes vor.

4. Gewähr­leistungs­frist

Diese eingeschränkte Garantie beginnt mit dem Datum der Übergabe des Bootes an den ersten Eigner und hat die folgenden Garantiezeiten:

Bootselement
Nichtkommerzielle Nutzung
Gewerbliche Nutzung
Festigkeit und Dichtheit von Aluminium- Rumpfteilen und Schweißnähten.
5 Jahre
1 Jahr
Beschläge aus Edelstahl, Ausstattungselemente (Vinyl, Teppich) und deren Haftung auf Oberflächen.
3 Jahre
1 Jahr
Kunststoffverkleidungen, Konsolen, Lenkung und elektrische Ausrüstung, Kraftstoffsystem, Abdeckungen, Sitzbezüge.
2 Jahre
1 Jahr
Farbbeschichtung, film-Beschichtung*
2 Jahre
1 Jahr
Schutz von feuchtigkeitsbeständigem Sperrholz vor Aufquellen und Delamination.
2 Jahre
1 Jahr

* Die Lackgarantie deckt Mängel und Schäden an der lackierten Oberfläche ab, mit den
folgenden Einschränkungen:

  • geringfügige witterungsbedingte Veränderungen an den Außenflächen des
    Bootes, die die Festigkeit oder Nutzbarkeit des Bootes nicht beeinträchtigen;
  • Mikroabblätterungen des Lacks im Bereich von Schrauben und Löchern;
  • kleinere Unregelmäßigkeiten in der Lackierung oder kleinere Oberflächenfehler,
    die nicht als von der Garantie abgedeckte Mängel gelten.
    Wechselt der ursprüngliche Eigentümer oder wird das Boot anderweitig auf einen
    Dritten übertragen, gelten die Garantiezeiten zugunsten des neuen Eigentümers bis zum
    Ablauf der ursprünglichen Garantiezeiten weiter.

 

Wechselt der ursprüngliche Eigentümer oder wird das Boot anderweitig auf einen
Dritten übertragen, gelten die Garantiezeiten zugunsten des neuen Eigentümers bis zum
Ablauf der ursprünglichen Garantiezeiten weiter.

5. Einschränkung der Anwendung der Garantie­bedingungen

Die folgenden Punkte sind unter keinen Umständen von der Garantie abgedeckt:

  • Teile und Zubehör* , die nicht von einem autorisierten Powerboat™-Händler oder dem Werk von Ikar-Marin LLC installiert wurden, wie z.B.: Außenbordmotoren,  Steuerungen, etc, Trolling-Motoren, Ankerausrüstung, Navigationsausrüstung, Audiosysteme und eigenständige Heizgeräte;
  • das Boot wurde unsachgemäß, entgegen den Anweisungen oder fahrlässig benutzt;das Boot mit Zubehör oder Ersatzteilen ausgestattet war, deren Ungeeignetheit, Einbauweise und Funktionsweise zu dem Mangel geführt haben;
  • das Boot wurde bei sportlichen Wettkämpfen oder Rennen eingesetzt;
  • das Boot in einen Unfall verwickelt war;
  • das Boot durch Vandalen oder rechtswidrige Handlungen Dritter beschädigt wurde;
  • das Boot wurde durch den Transport auf einem Autoanhänger mechanisch beschädigt;
  • Nach einem Unfall auf dem Wasser kaufte die Versicherungsgesellschaft das Boot;
  • das Boot unter Verwendung von Ersatzteilen und/oder mit Methoden, die nicht vom Hersteller genehmigt wurden, modifiziert oder repariert wurde;
  • das Boot in einen Unfall verwickelt war oder Witterungseinflüssen, Korrosion oder schädlichen Umweltbedingungen ausgesetzt war;
  • die Oberflächen des Bootes durch eine Oberflächenbehandlung mit für Aluminium schädlichen Chemikalien beschädigt wurden oder das Boot diesen
    ausgesetzt war;
  • Der CIN-Code des Bootes wurde geändert, gelöscht oder beschädigt, so dass es nicht mehr möglich ist, das Boot zu identifizieren;
  • das Boot mit einem stärkeren Motor ausgestattet wurde, als im CE-Zertifikat erlaubt;
  • das Boot unter schwierigeren Bedingungen betrieben wurde, als in seiner Segelkategorie oder den Konstruktionsnormen vorgesehen ist;
  • das Boot einem Dritten zur gewerblichen Nutzung überlassen wurde.

*Für diese Teile und Zubehörteile gelten möglicherweise eigene Garantiebestimmungen. Bitte beachten Sie die Garantiebedingungen des Herstellers der jeweiligen Teile und des Zubehörs. Die Garantie deckt keine normale Abnutzung ab, die durch Bedingungen verursacht wird, auf die der Hersteller keinen Einfluss hat, wie z. B. das Austreten von Strom aus dem Boden, das zur Korrosion von Aluminium führen kann.

6. Erforderliche Bedingungen für die Erfüllung der Gewähr­leistungs­pflicht

Der Eigentümer des Bootes muss einen autorisierten Powerboat™-Händler innerhalb von vier Tagen über den Defekt oder Schaden informieren. Gleichzeitig muss die Nutzung des Bootes eingestellt werden. Der Eigentümer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sich der Mangel oder Schaden vergrößert. Ikar-Marin LLC haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Bootes nach Feststellung des Mangels verursacht werden. Die Kosten für den Transport des Bootes zum autorisierten Händler und zurück für den Garantieservice werden vom Eigentümer des Bootes getragen. Der Kunde muss  außerdem dem autorisierten Powerboat™-Händler einen Kaufnachweis vorlegen und vor der Reparatur einen Reparatur-
/Arbeitsauftrag unterzeichnen.

7. Durchführung von Garantiereparaturen

Der Hersteller ist für die Kosten der Reparaturarbeiten verantwortlich. Alle Teile und Ausrüstungen, die im Zusammenhang mit der Reparatur aus dem Boot entfernt werden, gehen in das Eigentum des Herstellers über. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten muss das Boot an den autorisierten Powerboat™-Händler zurückgegeben werden, dem der Eigentümer das Boot zur Reparatur übergeben hat. Nach der Reparatur erhöht sich die Garantie für das Boot um den Zeitraum, in dem das Boot unter Garantie repariert wurde, jedoch nicht mehr als 90 Tage. Reklamationen bezüglich der Qualität der Garantiereparaturen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Rückgabe des Bootes an den Eigner akzeptiert werden.

8. Verhältnis zwischen Garantie­bedingungen und zwingenden Bestimmungen des Verbraucher­schutzrechts

Diese freiwillige und eingeschränkte Garantie des Herstellers schränkt das Recht des Eigentümers, der als Verbraucher handelt, nicht ein, sich auf den Verbraucherschutz, die Produkthaftung oder andere zwingende Rechtsvorschriften zu berufen, die den Verbraucherschutz im Heimatland des Verbrauchers regeln. So kann sich der Verbraucher auf zwingende Rechtsvorschriften berufen, wenn z. B. die gesetzlichen Rechte von dieser Garantie abweichen oder wenn ein Mangel am Boot nach Ablauf der  Garantiezeit entdeckt wird.